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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05   

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https://dejure.org/2005,19632
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05 (https://dejure.org/2005,19632)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2005 - L 8 R 138/05 (https://dejure.org/2005,19632)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - L 8 R 138/05 (https://dejure.org/2005,19632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Übertragung von Rentenbeiträgen auf Grund einer Nachversicherung; Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für die Übertragung von Pflichtbeiträgen an eine berufsständische Versorgungseinrichtung; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von § 124 Abs. 6 a ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76

    Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05
    Die Beschränkung des Anwendungsbereiches durch die getroffene Stichtagsregelung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG, BSG Urteil vom 23.02.1977 - 1 RA 43/76).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05
    Art. 3 Abs. 1 GG setzt dem Gesetzgeber erst dann eine Schranke, wenn ein vernünftiger Grund für die gesetzgeberische Differenzierung von Personenkreisen sich nicht finden lässt, d.h. wenn die Regelung unter keinem sachlich vertretbaren Grund gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 60, 16, 43).
  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 77/94

    Anforderungen an die Durchführung einer Nachversicherung; Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 8 R 138/05
    Dies könnte sich dann nur aus einer vom Gesetzgeber in seiner Zuständigkeit erlassenen Norm ergeben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.09.1996, AZ 5/4 RA 77/94 mit weiteren Nachweisen).
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